Stadtrat genehmigt Leistungsvereinbarung

Am Samstag wurde unsererseits ein Newsletter an aktive/ehemalige Fasnächtler und Gönner verschickt.
Unter Anderem informierten wir in diesem Schreiben über die Leistungsvereinbarung zwischen der Stadt und der LFG, welche heute 15.12. an der Stadtratsitzung behandelt wurde.
Nun wurde leider eine Passage im Newsletter, die sich auf die nächsten Wahlen im Falle einer Ablehnung berief , als Drohung aufgefasst, was wir absolut nicht beabsichtigten.

Wir entschuldigen uns hiermit in aller Form für diese unangemessene Wortwahl und bitten gleichzeitig um Verständnis, dass bei uns die Emotionen hochgegangen sind.
Uns in der LFG haben die Diskussionen im Vorfeld, sowie die Ablehnung der Kulturkommission , welche uns betreffend der Leistungsvereinbarung zugetragen wurden, sehr beunruhigt.
Wir haben diesen Gegenwind so nicht erwartet und uns schon überlegt, was wir unternehmen müssen, falls der Leistungsvertrag abgelehnt würde.

Aus diesem Grund ist der Inhalt des Newsletters definitiv zu emotional ausgefallen.
Wir wollten damit niemanden angreifen, zumal wir wenig Kenntnisse davon haben wer sich wie geäußert hat.

Wir freuen uns, dass wir trotz diesem Ausrutscher einer sachlichen, professionellen Diskussion im Stadtrat beiwohnen durften und 
dass wir nun eine ordentliche Rechtsgrundlage mit der Stadt abschliessen können.

Eure LFG

Der Stadtrat, gestützt auf Art. 61 Abs. 2 Ziff. 3 der Stadtverfassung vom 22. Juni 2009 sowie nach Kenntnisnahme des gemeinderätlichen Berichts vom 12. November 2025, beschliesst: 1. Dem wiederkehrenden Erlass der Gebühren und dem wiederkehrenden Verzicht auf die Rechnungsstellung für Kosten Dritter zugunsten des Vereins Langenthaler Fasnachtsgesellschaft (LFG), für die Organisation und Durchführung der Fasnacht, wird im Umfang von 80 Prozent der bei der Stadt anfallenden Gesamtkosten, jährlich aber - unter Vorbehalt nachfolgender Ziffer 2 - maximal Fr. 78'000.00, zugestimmt. 2. Es wird der Regelung zugestimmt, dass der Gemeinderat den Erlass der Gebühren und den Verzicht auf Rechnungstellung für Kosten Dritter bei witterungsbedingt aussergewöhnlich hohen Kosten im Einzelfall pro Jahr auf insgesamt maximal Fr. 100'000.00 erhöht. 3. Der erforderliche Verpflichtungskredit für eine wiederkehrende Ausgabe in der Höhe von Fr. 100'000.00 wird ab dem Jahr 2027 zu Lasten des Budgets der Erfolgsrechnung, Konto 6275.3636.00 "Voraussichtliche Gesamtkosten", bewilligt. Die eingehenden Zahlungen der LFG werden dem Konto 6275.4260.00 "Kostenanteil Fasnachtsgesellschaft" gutgeschrieben. 4. Der Gemeinderat wird mit dem weiteren Vollzug und namentlich dem Abschluss einer entsprechenden Leistungsvereinbarung beauftragt.